LogMyTrip Reisekostenabrechnung > Artikel zum Thema Reisekosten > Probleme bei der Abrechnung einer Dienstreise
Wie kann ich eine Dienstreise abrechnen? Welche Punkte sind verrechnungsfähig, welche kann ich nicht angeben. Dass sind Fragen, die sich bestimmt jeder schon einmal gestellt hat, der von einer Dienstreise zurückgekommen ist. Vor der Dienstreise ist man meistens voller Tatendrang, freut sich auf die Dinge die kommen werden, kann es manchmal gar nicht erwarten endlich „loslegen zu können“.
Man will die bevorstehende Aufgabe möglichst gut bewältigen. Dann ist der Tag der Diensteise da, man ist voller Elan, hinzu kommt die Abwechslung vom normalen Büroalltag. Und nach dem die Dienstreise vorbei ist, stellt sich wenn alles gut gelaufen ist, ein Gefühl der Zufriedenheit ein. Und in gerade dieses schöne Gefühl der Zufriedenheit bricht dann die Reisekostenabrechnung mit ihrer bürokratischen Komplexität ein. Man hat, ehrlich gesagt, überhaupt keine Lust sich damit herumzuschlagen. Aber was bleibt einem anderes übrig? Will man nicht bares Geld verschenken, so muss man wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und sich mit der Reisekostenabrechnung befassen.
Man sitzt dann am Schreibtisch und geht die ganze Dienstreise noch einmal in Gedanken durch um alles niederzuschreiben und zu ordnen. Dies ist eine mühsame Arbeit und wenn man sie erst nach der Dienstreise durchführt noch dazu eine Fehleranfällige. Aber es gibt auch eine Möglichkeit wie man dieses Problem ganz leicht und ohne viel zusätzliche Mühe erledigen kann.
Mit der Nutzung einer Reisekostenabrechnungssoftware können sie sich die Arbeit ungemein erleichtern. Sie geben einfach die Kosten, sobald sie entstanden sind, in die Reisekostenabrechnungssoftware ein und haben Ihre Daten stets auf dem aktuellsten Stand. Das einzige was dazu nötig ist, sind Ihre Notebook oder ein PC-Zugang und ein Internetanschluss. Wenn dies vorhanden ist können sie mit wenigen Klicks ihre Daten aktualisieren. Und da dies alles zeitnah geschieht werden auch nicht so leicht Dinge vergessen. Das einzige wofür sie noch Sorge tragen müssen ist die Aufbewahrung der entsprechenden Belege.
Und wieder im heimischen Büro können sie die Daten ganz einfach ausdrucken und zusammen mit den Belegen einreichen. Damit entfällt der bürokratische Aufwand der Abrechnung nach der Dienstreise und sie haben den Kopf frei für andere Dinge.
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