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So profitieren Sie maximal von der Kilometerpauschale.

Die Pendlerpauschale war ja einige Zeit in der Presse ein heiß diskutiertes Thema. Es wurden das für und das wieder betrachtet, die Gemüter erhitzten sich teilweise sehr. Bei der Pendlerpauschale geht es um den Weg vom eigenen Wohnort bis hin zur Arbeitsstelle.

Aber wie ist die Situation wenn ich von meiner Firma auf Dienstreise geschickt werde? Auch da gibt es eine Pauschale um die entstehenden Kosten zu minimieren. Diese Pauschale ist die Kilometerpauschale. Nach der Dienstreise können sie die von Ihnen zurückgelegten Kilometer in der Reisekostenabrechnung angeben und bekommen dann pro gefahrenem Kilometer 0,30€ Kilometerpauschale zurück. Dies deckt zwar nicht die real anfallenden Kosten der gefahrenen Kilometer aber es ist auf jeden Fall besser als gar nichts zurück zu bekommen.

Wenn Sie also mit Ihrem Privatwagen auf Dienstreise gehen, dann sollten sie sich die gefahrenen Kilometer gut notieren und dann mit Ihrer Einkommenssteuererklärung einreichen.

Aber wie soll man diese Daten alle erfassen? Hinzu kommen ja bei einer Dienstreise noch einige weitere Kosten wie beispielsweise Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Taxikosten, Trinkgelder und andere. Es kommt also schon einiges zusammen.

Hier kann man die Vorteile einer Software zur Reisekostenabrechnung nutzen. Hier werden die entstehenden Kosten zeitnah erfasst und gespeichert. Sie können mit der Software zur Reisekostenabrechnung die Kilometerpauschale, die Übernachtungspauschale und die vielen anderen Kosten, die auf einer Dienstreise entstehen, einfach und übersichtlich erfassen. Dazu benötigt man lediglich ein Notebook oder einen internetfähigen PC sowie einen Internetanschluss.

Damit kann man sich dann bei der Reisekostenabrechnungssoftware anmelden und die Daten eintragen. Und sobald Sie die Daten benötigen stehen sie Ihnen zur Verfügung. Sie können jederzeit eine übersichtliche Aufstellung erstellen und diese auch einfach und schnell ausdrucken lassen. Somit brauchen sie lediglich noch die entsprechenden Belege hinzuzufügen und können dies dann praktisch schon so beim Finanzamt einreichen. Mit dieser Vorgehensweise sparen Sie nicht nur viel Zeit, Sie erleichtern sich auch die Arbeit und vermindern die Fehler in der Abrechnung.

 

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