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LogMyTrip Reisekostenabrechnung > Artikel zum Thema Reisekosten > Ermittlung der Reisekosten durch Spesensätze vereinfachen

Ermittlung der Reisekosten durch Spesensätze vereinfachen

Ein wichtiges Thema bei der Abrechnung der Reisekosten sind Spesensätze. Diese Spesensätze geben an wie hoch die Verpflegungspauschale für ein jeweiliges Land ist. Sie stellen für das jeweilige Land, teilweise auch für die jeweilige Stadt die jeweils anzurechnende Pauschale dar.

Diese Verpflegungspauschale wurde festgesetzt und können auch nur in der angegebenen Höhe abgesetzt werden, selbst wenn die tatsächlichen Kosten höher liegen. Auch das Sammeln der Belege und dokumentieren der für die Verpflegung aufgewendeten Kosten können hier nur zu eigenen Übersicht genutzt werden.

Aber warum werden im Ausland ein eigener Spesensatz je Land festgelegt und man kann nicht die realen Kosten, die einem während der Reise entstanden sind, einreichen. Dies liegt im Allgemeinen daran das bei einer Auslandsreise verschiedene Faktoren zusammenkommen. Beispielsweise stellt die fremde Währung eine Hürde dar. Diese unterliegt Währungsschwankungen und somit ist keine einheitliche Abrechnung aller eingereichten Beträge möglich, da diese zu verschiedenen Zeitpunkten umgerechnet in Euro einen verschiedenen Betrag ergeben würden.

Auch wäre es, alles in allem, zu aufwändig, der gesamte Auswertungsvorgang würde in solchen Fällen oft den Rahmen sprengen und es wäre vom Prinzip der Kosten und Nutzen nicht mehr rentabel diese Verpflegungskosten so auszuwerten. Denn diese Schritte bei der Berechnung der Kosten der Verpflegung während der Reise würden nur weitere Bürokratie nach sich ziehen. Deshalb hat sich der Gesetzgeber zu der Maßnahme entschlossen die Kosten, die für die Verpflegung in dem jeweiligen Zielland der Dienstreise abgerechnet werden können, auf einen bestimmten Spesensatz festzulegen.

Um nun aber den wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen müssen diese Spesensätze von Zeit zu Zeit angepasst werden. Denn die Preise für die Verpflegung im Zielland der Dienstreise sind ja auch gewissen Schwankungen unterlegen. Und diese sollen mit der jährlichen Anpassung der Spesensätze angeglichen werden damit diese in etwa den lokalen Gegebenheiten entsprechen.

Natürlich kann hier keine hundertprozentige Übereinstimmung erzielt werden denn die Preise in den jeweiligen Ländern unterliegen kurzfristigeren Schwankungen und können mit dem jährlichen Angleich der Spesensätze nur ungefähr an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

 

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