LogMyTrip Reisekostenabrechnung > Artikel zum Thema Reisekosten > Worauf muss ein Unternehmer bei der Reisekostenabrechnung achten?
Als Unternehmer ist man oft unterwegs, das bringt der Beruf so mit sich. Man verbringt sehr viel Zeit auf der Autobahn, im Zug oder im Flugzeug. Ein Termin folgt auf den nächsten, ob nun national oder international, man ist ständig auf Achse. Hinzu kommen dann auch oft noch Übernachtungskosten, beispielsweise weil der Termin frühmorgens oder spät am Nachmittag ist und eine Heimreise nicht mehr lohnen würde. Oder es schließen sich noch Folgetermine an, die man nicht alle an einem Tag bewältigen kann. Weitere Kosten entstehen auch noch durch den Verpflegungsaufwand, schließlich muss man ja auch etwas essen und trinken um vernünftige Arbeit leisten zu können.
Dies sind alles Kosten, die später in der Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden können. Als selbstständiger Unternehmer sind diese Kosten als Betriebsausgaben abrechenbar. Die gefahrenen Kilometer mittels der Kilometerpauschale, Strecken mit dem Zug, mit dem Bus, Taxi oder Flugzeug können in der Höhe der tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Für Essen und Trinken kann, wie schon erwähnt, eine Verpflegungspauschale geltende gemacht werden. Hierbei gelten für das Inland und das Ausland verschiedene Spesensätze, die jährlich vom Bundesministerium der Finanzen neu festgelegt werden.
Aber auch die Fahrtnebenkosten können geltend gemacht werden, sollten also auch erfasst werden. Alles in allem eine ganze Menge an Daten die man sich notieren muss um sie später zurückzubekommen. Um sie zu notieren gibt es nun mehrere Möglichkeiten. Man kann zum einen die Daten handschriftlich in Listen oder die Daten in einer Software zur Reisekostenabrechnung erfassen. Hierbei hat die Erfassung mit einer Reisekostenabrechnungssoftware einige Vorteile.
Neben der ortsunabhängigen und zeitnahen Erfassung stehen die Daten jederzeit zur Verfügung und können komfortabel ausgewertet werden. Bei Bedarf lässt sich auch eine detaillierte Übersicht ausdrucken. Diese kann dann, zusammen mit den entsprechenden Belegen beim Finanzamt eingereicht werden. Somit ist das Thema Reisekostenabrechnung schnell und einfach erledigt. Denn als Unternehmer hat man wenig Zeit um sich mit der Bürokratie herumzuschlagen.
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