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LogMyTrip Reisekostenabrechnung > Artikel zum Thema Reisekosten > Übernachtungskosten auf einer Dienstreise

Übernachtungskosten auf einer Dienstreise

Die Übernachtungskosten sind oft ein Thema wenn man auf einer Dienstreise unterwegs ist. Sie tragen zu einem großen Teil zu den Gesamtkosten einer Dienstreise bei. Denn bei einer mehrtägigen Dienstreise summiert sich da schnell eine größere Summe.

Um die Kosten für eine Dienstreise möglichst gering zu halten empfiehlt es sich, nach einer Dienstreise eine Reisekostenabrechnung zu machen.

Mit diesen Reisekosten können sie die für den Mitarbeiter auf der Dienstreise entstandenen Kosten beim Finanzamt geltend machen. Hierzu müssen Sie eine Aufstellung der angefallenen Kosten beim Finanzamt einreichen. Dabei sind aber einige Dinge zu beachten.

So gibt es verschiedene Kriterien nach denen die Kosten einer Dienstreise bewertet werden. Auf der einen Seite gibt es die auf den tatsächlichen Kosten basierenden Beträge.

Diese sind, wie bei den Übernachtungskosten, in Höhe der entstandenen Kosten, beim Finanzamt einreichbar. Dazu müssen die entsprechenden Rechnungen mit eingereicht werden. Das gleiche gilt für die Fahrten mit Zug, Bus, Taxi oder Flugzeug. Hier können die belegbar entstandenen Kosten auch mit eingereicht werden.

Das andere Kriterium nach dem die Kosten der Dienstreise bewertet werden können, ist die Pauschale. Hier werden nicht die tatsächlich entstandenen Kosten eingereicht sondern man kann nur einen Pauschalbetrag angeben, der dann zurückerstattet werden kann.

Wenn beispielsweise der Mitarbeiter mit dem eigenen PKW die Dienstreise durchführt, so kann er pro gefahrenem Kilometer pauschal 0,30€ beim Finanzamt angeben, die sogenannte Kilometerpauschale.

Das gleiche gilt für Kosten bezüglich Essen und Trinken. Hier gibt es eine sogenannten Verpflegungspauschale. Diese werden jährlich vom Bundesministerium der Finanzen festgelegt und geben an, wie viel eine Person auf Dienstreise in einem bestimmten Zeitraum an Geld für die eigene Verpflegung zurückerstattet wird. Auch hier darf nur der Pauschalbetrag eingereicht werden, die tatsächlichen Kosten werden nicht berücksichtigt.

Auf jeden Fall kann es sich lohnen die Reisekosten beim Finanzamt einzureichen.
Man bekommt zwar in vielen Fällen weniger als seine tatsächlichen Kosten zurückerstattet aber immer noch mehr wie ohne Einreichung der Reisekosten.

 

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